ACHTUNG vor Betrugsschreiben der "Berufsgenossenschaft"

Gefälschte Schreiben im Namen der DGUV - mit Drohungen von SCHUFA-Einträgen, Kontenpfändungen und Zwangsvollstreckung

Kriminelle versenden gefälschte Briefe im Namen der DGUV und drohen Unternehmenden mit SCHUFA-Einträgen, Pfändungen und Zwangsvollstreckungen.

Wir haben bereits im April unsere Mandant:innen auf diesen Umstand hingewiesen, im Juni gab es jedoch eine erneute Welle - jetzt mit "letzten Zahlungsaufforderungen" und Drohungen von Einträgen bzw. Vollstreckungsmaßnahmen.

Die DGUV hat am 23. Juni 2025 ein entsprechendes Update veröffentlicht und stellt klar:
Es handelt sich bei diesen Schreiben um Betrugsversuche. Weder die DGUV noch ein Gerichtsvollzieher sind Absender dieser Mahnungen.

Auch wir als Steuerberatung Ute Ollig haben diese Schreiben an unsere Kanzlei erhalten. Diese haben wir Ihnen am Ende des Beitrags als Download zur Verfügung gestellt. 

Woran erkennen Sie gefälschte Schreiben?

Charakteristische Hinweise auf eine Fälschung sind zum Beispiel:

  • IBAN mit ausländischem Ländercode: keine deutsche Institution, Behörde oder sonstige offizielle Stelle hat Bankkonten im Ausland. Deutsche IBANs beginnen mit dem Ländercode DE; andere Codes, wie z.B. ES (Spanien) oder IT (Italien) sollten immer hinterfragt werden.

  • IBAN nicht plausibel zuordenbar: Die angegebene Bankverbindung führt häufig zu Konten außerhalb des behördlichen Bankennetzes. Offizielle Zahlungsaufforderungen von Behörden erfolgen ausschließlich über Konten bei Landes- oder Bundesbanken (z. B. Bundesbank, Landesbank, Deutsche Bundesfinanzagentur). Eine einfache Plausibilitätsprüfung ist über Dienste wie iban-rechner.de möglich.

  • Drohungen mit sofortiger Zahlungsaufforderung: Die Schreiben enthalten Formulierungen wie „Letzte Zahlungsaufforderung“, „unmittelbare Pfändung“ oder „Eintragung ins Schuldnerverzeichnis“. Diese Tonlage ist für echte behördliche Kommunikation unüblich. Ebenso die sehr kurzen bzw. fehlenden Zahlungsfristen; bei Behörden und Institutionen haben Sie meist ein Zahlungsziel von mindestens einem Monat.

  • Fingierte Rechtsgrundlagen: Bezug genommen wird auf ein angeblich verpflichtendes „Präventionsmodul 2025“ – ein solches Modul existiert nicht. Die DGUV hat dies offiziell klargestellt.

  • Täuschend echte Gestaltung: Logos der DGUV oder Berufsgenossenschaften (z. B. BGN), der Name des Hauptgeschäftsführers sowie angeblich behördliche Formulare werden verwendet, um eine amtliche Anmutung zu erzeugen. Bei den letzten Mahnschreiben wird für den angeblichen Titel zur Zwangsvollstreckung das Stadtwappen von Frankfurt verwendet (weißer Adler auf rotem Wappen).

  • Unklare Absenderinformationen: Mails oder Schreiben werden unter technisch wirkenden Absendern wie @bgn-rechnungswesen oder @bgn-forderung oder ähnlich versendet. Und: BGN ist die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, aber diese Schreiben gehen an alle Branchen, obwohl andere Berufsgenossenschaften zuständig sind.

  • Rechtschreibung, Grammatik, formelle Fehler: Auch wenn der Text auf den ersten Blick gut geschrieben wirkt, enthält er dennoch Rechtschreibfehler oder grammatikalische Fehler. Oder, wie in meinem Fall: alte Adressen / falsche Formatierung der Anschrift etc.

 

Wie sollten Sie sich verhalten?

Das empfehlen wir Ihnen:

  • Leisten Sie unter keinen Umständen eine Zahlung, wenn Zweifel an der Echtheit bestehen.

  • Beantworten Sie die Schreiben nicht, da hierdurch weitere betrügerische Kontaktaufnahme begünstigt wird. Niemals auf Links unbekannter Absender klicken!

  • Erstatten Sie Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle, sofern Sie ein solches Schreiben erhalten haben.

  • Prüfen Sie IBANs auf Plausibilität und Herkunft, insbesondere bei Unstimmigkeiten.

  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Steuerberatung oder Ihre Rechtsvertretung, bevor Sie reagieren oder Unterlagen weiterleiten.

Weitere Informationen zur aktuellen Warnung finden Sie direkt bei der DGUV:
👉 https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp

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