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Gesetzliche Fristen 2025

Fristen 2025 - Einkommensteuer, betriebliche Steuern, Krankenkassen
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben? Wann muss ich welche Meldungen versenden? Wann muss ich was bezahlen?
Wir haben für Sie die steuerlich relevanten Fristen und Termine für dieses Jahr zusammengestellt. Sofern Sie uns mit diesen Leistungen beauftragt haben, haben wir diese Fristen selbstverständlich für Sie im Blick.
Wenn Sie hierzu Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden! Nutzen Sie dafür gerne das Kontaktformular, dort finden Sie auch unsere Telefonnummer und Mailadresse.
Steuererklärungen - Veranlagungsjahre 2021 bis 2024
Die Corona-Pandemie hatte auch Auswirkungen auf die Fristen für die Steuererklärungen: ab dem Abgabezeitraum 2024 gilt aber wieder die gesetzliche Frist.
Sind Sie zur Abgabe verpflichtet und verpassen die gesetzliche Abgabefrist, dann setzt das Finanzamt dafür einen Verspätungszuschlag von mindestens € 25 pro angefangen Monat der Verspätung fest. Das bedeutet, je länger Sie sich Zeit lassen nach Ablauf der gesetzlichen Frist, umso tiefer müssen Sie in die Tasche greifen.
Es gibt grundsätzlich auch keine Möglichkeit einer Verlängerung dieser Fristen. Wenn Sie nicht rechtzeitig abgeben, erhalten Sie eine Erinnerung - diese entbindet Sie aber nicht von einer Festsetzung eines Verspätungszuschlags! Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig zu planen, wie und wann Sie Ihre Erklärung einreichen möchten.
Hier eine Übersicht der gesetzlichen Termine für die letzten 4 Veranlagungszeiträume (gilt für die Einkommensteuer und für betriebliche Steuern):
Besteuerungszeitraum | Frist ohne Steuerberater/in | Frist mit Steuerberater/in |
2021 | 31.10.2022 | 31.08.2023 |
2022 | 02.10.2023 | 31.07.2024 |
2023 | 02.09.2024 | 02.06.2025 |
2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 |
Einkommensteuer - Vorauszahlungen 2025
Müssen Sie Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten?
- Sie sind selbständig oder gewerbetreibend und haben mindestens € 400 Nachzahlung pro Jahr: ja.
- Sie beziehen ausschließlich Arbeitslohn und Ihr Arbeitgebender führt die Lohnsteuer ab: nein.
- Sie haben Einkommensersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, usw.) über € 400 erhalten: ja.
- Sie haben Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, von denen keine Einkommensteuer von anderer Seite abgeführt wurde: ja.
Die Höhe der Vorauszahlungen teilt Ihnen das Finanzamt in Ihrem Einkommensteuerbescheid mit oder erlässt einen Vorauszahlungsbescheid (das wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt).
Fällt im Folgejahr jedoch der Grund dieser Nachzahlung weg, können Sie sich auf Antrag schriftlich von der Einkommensteuer-Vorauszahlung befreien lassen. Das gleiche gilt auch, wenn Sie die Zahlung höher oder niedriger ansetzen möchten. Andernfalls gelten die vom Finanzamt festgelegten Beträge für Sie.
Zahlungstermine (Eingang auf dem Bankkonto der Finanzverwaltung):
Zeitraum | Zahlungstermin |
1. Quartal | 10.03.2025 |
2. Quartal | 10.06.2025 |
3. Quartal | 10.09.2025 |
4. Quartal | 10.12.2025 |
Gewerbesteuer - Vorauszahlungen 2025
Führen Sie ein gewerbliches Unternehmen, dann müssen Sie quartalsweise Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer bezahlen. Die Einzugsstelle hierfür sind die Städte bzw. Gemeinden. Von diesen erhalten Sie auch einen Vorauszahlungsbescheid (meistens gemeinsam mit dem letzten Gewerbesteuerbescheid).
Sofern sich Ihre betrieblichen Gegebenheiten im laufenden Jahr stark verändern, können Sie auch die Vorauszahlungen auf schriftlichen Antrag herab- oder heraufsetzen lassen.
Zahlungstermine (Eingang auf dem Bankkonto der Stadt bzw. Gemeinde):
Zeitraum | Zahlungstermin |
1. Quartal | 17.02.2025 |
2. Quartal | 15.05.2025 |
3. Quartal | 15.08.2025 |
4. Quartal | 17.11.2025 |
Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025
Sofern Sie ein Unternehmen betreiben, welches umsatzsteuerpflichtig ist, müssen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Es gelten die folgenden Abgabezeiträume:
- wenn Sie ein neues Unternehmen haben: monatliche Abgabe
- wenn Sie ein neues Unternehmen haben - Sonderregelung bei Neugründung in den Jahren 2021 bis 2026: quartalsweise Abgabe
- Beträgt Ihre Umsatzsteuer für das Jahr 2025 voraussichtlich weniger als € 9.000: quartalsweise Abgabe
- Beträgt Ihre Umsatzsteuer für das Jahr 2025 voraussichtlich mehr als € 9.000: monatliche Abgabe
- Beträgt Ihre Umsatzsteuer für das Jahr 2025 voraussichtlich weniger als € 2.000: keine Voranmeldung, nur jährliche USt-Erklärung
Die Vorauszahlungen sind anhand der tatsächlichen Umsätzen und Kosten zu ermitteln (Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer). In einigen Ausnahmefällen können auch Schätzungen abgegeben werden. Eine Korrektur der Voranmeldungen ist ebenfalls im laufenden Jahr bei besonderen Gegebenheiten möglich.
Dauerfristverlängerung: Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer zum 10. des Folgemonats des Anmeldezeitraums fällig (Samstage, Sonntage und Feiertage fallen auf den nächsten Arbeitstag). Auf Antrag (elektronisch) kann für das gesamte Jahr eine gültige Fristverlängerung für die Übermittlung und Zahlung von einem Monat beantragt werden. Dafür muss 1/11 der Steuer des Vorjahres als Vorauszahlung geleistet werden. Diese Zahlung wird mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet (also im Dezember oder mit dem 4. Quartal).
Übermittlungs- und Zahlungstermine (Eingang beim Finanzamt):
Zeitraum |
Übermittlung & Zahlung ohne Dauerfristverlängerung |
Übermittlung & Zahlung mit Dauerfristverlängerung |
1. Quartal | 10.04.2025 | 12.05.2025 |
2. Quartal | 10.07.2025 | 11.08.2025 |
3. Quartal | 10.10.2025 | 10.11.2025 |
4. Quartal | 12.01.2024 | 10.02.2026 |
Januar | 10.02.2025 | 10.03.2025 |
Februar | 10.03.2025 | 10.04.2025 |
März | 10.04.2025 | 12.05.2025 |
April | 12.05.2025 | 10.06.2025 |
Mai | 10.06.2025 | 10.07.2025 |
Juni | 10.07.2025 | 11.08.2025 |
Juli | 11.08.2025 | 10.09.2025 |
August | 10.09.2025 | 10.10.2025 |
September | 10.10.2025 | 10.11.2025 |
Oktober | 10.11.2025 | 10.12.2025 |
November | 10.12.2025 | 12.01.2026 |
Dezember | 12.01.2026 | 10.02.2026 |
Lohnsteuer-Anmeldungen 2025
Wenn Sie mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie auch Lohnsteueranmeldungen versenden und die Beträge abführen. Folgende Abgabezeiträume gelten:
- Abzuführende Lohnsteuer hat im Vorjahr mehr als € 5.000 betragen: monatliche Abgabe
- Abzuführende Lohnsteuer hat im Vorjahr weniger als € 5.000, aber mehr als € 1.080 betragen: quartalsweise Abgabe
- Abzuführende Lohnsteuer hat im Vorjahr weniger als € 1.080 betragen: jährliche Abgabe
- Erstes Jahr: Schätzung der jährlichen Lohnsteuer und Abgabe entsprechend.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist immer zum 10. des Folgemonats des Anmeldezeitraums fällig (Samstage, Sonntage und Feiertage fallen auf den nächsten Arbeitstag). Hier gibt es keine Fristverlängerungen!
Übermittlungs- und Zahlungstermine (Eingang beim Finanzamt):
Zeitraum |
Übermittlung & Zahlung |
1. Quartal | 10.04.2025 |
2. Quartal | 10.07.2025 |
3. Quartal | 10.10.2025 |
4. Quartal | 12.01.2024 |
Januar | 10.02.2025 |
Februar | 10.03.2025 |
März | 10.04.2025 |
April | 12.05.2025 |
Mai | 10.06.2025 |
Juni | 10.07.2025 |
Juli | 11.08.2025 |
August | 10.09.2025 |
September | 10.10.2025 |
Oktober | 10.11.2025 |
November | 10.12.2025 |
Dezember | 12.01.2026 |
Beitragsnachweise an die Krankenkassen 2025
Wenn Sie mindestens einen Arbeitnehmenden beschäftigen, müssen Sie auch Meldungen und Zahlungen an die Krankenkassen vornehmen. Diese sind die Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).
Die Meldungen werden Beitragsnachweise genannt und können auch als Schätzung abgegeben werden. Unabhängig davon gelten hier immer die gesetzlichen Fristen für die Übermittlung und Zahlung. Bei nicht fristgerechter Erledigung drohen Säumnis- und Verspätungszuschläge, sowie Mahngebühren. Es muss immer monatlich abgegeben und bezahlt werden.
Übermittlungs- und Zahlungstermine (Eingang bei den Krankenkassen):
Zeitraum |
Übermittlung der Beitragsnachweise |
Zahlung |
Januar | 27.01.2025 | 29.01.2025 |
Februar | 24.02.2025 | 26.02.2025 |
März | 25.03.2025 | 27.03.2025 |
April | 24.04.2025 | 28.04.2025 |
Mai | 23.05.2025 | 27.05.2025 |
Juni | 24.06.2025 | 26.06.2025 |
Juli | 25.07.2025 | 29.07.2025 |
August | 25.08.2025 | 27.08.2025 |
September | 24.09.2025 | 26.09.2025 |
Oktober | 24.10.2025 | 28.10.2025 |
November | 24.11.2025 | 26.11.2025 |
Dezember | 19.12.2025 | 23.12.2025 |